Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand November 2020

 

Im Verhältnis von Fabian Neufang zu seinen Kunden — zusammen „Vertragspartner“ genannt — gelten für die Nutzung der mobile App die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch diese Version der AGB werden sämtliche frühere Versionen ersetzt.

 

  1. Geltungsbereich

    Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung von mobile Apps. Die AGB sind für die Dauer des Vertrages in der jeweils geltenden Fassung innerhalb auf der Homepage abrufbar.

     

  2. Anwendungsbereich „Nutzungs- verträge“, Vertragsschluss

    1. Abschluss von Nutzungsverträgen

       

      Die Vertragspartner vereinbaren die konkrete Leistungser- bringung durch Abschluss eines Nutzungsvertrags. Ein Nut- zungsvertrag regelt die Details der Leistungserbringung. Er umfasst eine konkrete Leistungsbeschreibung mit sämtli- chen auf der Homepage abrufbaren Inhalten.

       

      Ein Nutzungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit mindes- tens der Textform und nimmt grundsätzlich auf diese AGB für mobile Apps Bezug.

       

    2. Mögliches Leistungsportfolio des Nutzungsvertrags

       

      Fabian Neufang stellt dem Kunden auf der jeweiligen Webseite nach dem vom Kunden gewählten Zugang unterschiedliche Informations- und sonstige Dienste zur zeitlich befristeten Nutzung zur Verfügung. Inhalt und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Gegenstand eines Nutzungsvertrags können folgende Leistungen sein:

       

      1. Bereitstellung von Funktionalitäten auf der Webseite

      2. Zur-Verfügung-Stellung eines in der mobile App verfügbaren Diensteangebots

         

    3. Rangfolge

       

      Die Regelungen eines Nutzungsvertrags gehen den Bestim- mungen diesen AGB vor.

  3. Ergänzende Bestimmungen zu den im Nutzungsvertrag vereinbarten Leistungen

    1. Einstellen eigener Inhalte durch den Kunden

       

      Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte voll ver- antwortlich. Fabian Neufang übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Kunde erklärt und gewährleistet gegenüber Fabian Neufang, dass er alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten ist oder aber anderweitig berechtigt ist (z. B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte auf der Webseite oder der mobile App einzustellen und die Nutzungsrechte nach Ziffer

  4. 2 zu gewähren.

 

2. Änderungen von im Nutzungsvertrag vereinbarten Leistungen

 

Fabian Neufang behält sich vor, jederzeit auf der Webseite angebotene Leistungen zu ändern oder abwei- chende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Kun- den nicht zumutbar.

 

Fabian Neufang ist darüber hinaus, aber nicht ausschließ- lich berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen nach Ziffer 1 zu ändern / einzustellen, wenn eine der fol- genden Voraussetzungen vorliegt:

 

  • Fabian Neufang ist verpflichtet, die Übereinstimmung der angebotenen Dienste mit geltendem Recht herzu- stellen, insbesondere bei Änderung der Rechtslage.

  • Fabian Neufang muss durch die Änderung einem gegen Fabian Neufang gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommen.

  • Die Leistungen entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz.

  • Fabian Neufang tauscht die Leistungen ganz oder teilweise gegen höherwertige Leistungen aus, wobei die in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen erhalten bleibt und die Leistungsänderung für den Kunden zumutbar ist.

  • Die Änderungen sind rein technischer oder prozessua- ler Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden.

     

    Änderung mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen der mobile App stellen keine Änderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

     

    1. Mitwirkungsleistungen des Kunden

      Die einzelnen Mitwirkungsleistungen des Kunden ergeben sich aus dem jeweiligen Nutzungsvertrag.

       

    2. Rechtseinräumung

      1. Umfang der Rechtseinräumung an den Kunden

         

        Während der Laufzeit des Nutzungsvertrags räumt Fabian Neufang dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht- übertragbare, zeitlich befristete Recht ein, die Funktionalitäten der mobile App für seine eigenen Geschäftszwecke (einschließlich der Zusammenarbeit mit seinen Kunden) zu nutzen und die auf der Webseite verfügbaren Dienste im Rahmen dieser AGB zu nutzen.

         

        Für die Schaffung der zur vertragsgemäßen Nutzung der Funktionalitäten sowie der in der mobile App angebote- nen Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen ist der Kunde selbst verantwortlich.

         

        Soweit nicht in diesen AGB, im Nutzungsvertrag oder auf der Webseite eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlaubt oder auf der Webseite durch eine ent- sprechende Funktionalität (z. B. Download-Button) ermög- licht wird,

         

  • darf der Kunde die auf der Webseite verfügbaren Inhalte und Dienste ausschließlich für seine eigenen geschäftlichen Zwecke online abrufen und anzeigen. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Dauer der vertrags- gemäßen Teilnahme an mobile App beschränkt;

  • ist es dem Kunden untersagt, die auf Webseite verfügbaren Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.

     

    Zum Herunterladen von Inhalten („Download“) sowie zum Ausdrucken von Inhalten ist der Kunde nur berechtigt, soweit eine Möglichkeit dazu auf der Webseite als Funktionalität (z. B. mittels eines Download-Buttons) zur Verfügung steht. An ordnungsgemäß heruntergeladenen bzw. ausgedruckten Inhalten erhält der Kunde jeweils ein zeitlich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungs- recht für die Nutzung zu eigenen Geschäftszwecken. Soweit es sich um Inhalte handelt, die dem Kunden entgeltlich überlassen werden, ist weitere Voraussetzung für diese Rechtseinräumung die vollständige Bezahlung der jeweiligen Inhalte. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rech- te an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber.

     

    1. Umfang der Rechtseinräumung an Fabian Neufang

       

      Mit dem Einstellen von Inhalten auf die Webseite räumt der Kunde Fabian Neufang jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere

       

      • zur Speicherung der Inhalte auf dem von Fabian Neufang bereitgestellten Server;

  • zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Erfüllung des Nutzungsvertrages erforder- lich ist.

     

    Soweit der Kunde die eingestellten Inhalte wieder von der Webseite entfernt, erlischt das Fabian Neufang eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Soweit gesetzlich erforderlich oder gerichtlich bzw. behörd- lich angeordnet bleibt Fabian Neufang allerdings berechtigt, zu Sicherungs- und Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren.

     

    1. Überwachung der Nutzungsaktivitäten

       

      Fabian Neufang ist berechtigt, die Nutzungs- aktivitäten im gesetzlich zulässigen Umfang zu überwachen. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch die Protokollierung von IP-Verbindungsdaten und Gesprächsverläufen sowie deren Auswertungen bei einem konkreten Verdacht eines Verstoßes gegen die vorliegenden AGB und/oder bei einem konkreten Verdacht auf das Vorliegen einer sonstigen rechtswidrigen Handlung oder Straftat.

       

    2. Verbotene Aktivitäten

     

    Dem Kunden sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit der mobile App untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter ver- letzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind dem Kunden folgende Handlungen untersagt:

     

  • das Einstellen gegen Datenschutzrecht und sons- tiges Recht verstoßender Inhalte;

  • die Nutzung von Inhalten, die gesetzlich ge- schützt oder mit Rechten Dritter (z. B. Urheber- rechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.

     

    Bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Webseite sind dem Kunden des Weiteren folgende Aktivitäten untersagt:

     

  • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;

  • die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;

  • die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation, die geeignet ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit).

 

Ebenfalls untersagt ist dem Kunden jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der mobile App zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme von Fabian Neufang übermäßig zu belasten. Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen des Kunden ist Fabian Neufang berechtigt und ggf. auch verpflichtet, die Aktivitäten

 

des Kunden zu überprüfen und ggf. geeignete rechtli- che Schritte einzuleiten.

 

  1. Vergütung und Zahlungs- bedingungen

    1. Vergütung, Steuern

       

      Die Preise für die von Fabian Neufang erbrachten Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.

       

      Die Grundnutzung der mobile App ist mit der monatlichen Nutzungsgebühr abgegolten. Soweit die Inanspruchnahme eines zusätzlichen Dienstes (einschließlich des Abrufs von Inhalten) zusätzlich kostenpflichtig ist, erhält der Kunde jeweils vor Eröff- nung der Zugriffsmöglichkeit auf den jeweiligen Dienst online eine Mitteilung über die Entstehung von Zusatz- kosten, die über die monatliche Nutzungsgebühr hinausgehen und sich im Einzelnen nach der jeweils aktuellen Preisliste richten. Erst hiernach hat der Kunde die Möglichkeit, den jeweiligen Dienst durch Mausklick auf den entsprechenden Button in Anspruch zu nehmen.

       

      Mit dem Klick auf den entsprechenden Button erklärt der Kunde verbindlich, den jeweiligen Zusatzdienst in Anspruch nehmen zu wollen. Hierdurch nimmt der Kunde das Angebot von Fabian Neufang über die Zurverfügungstellung des kostenpflichtigen Zusatz- dienstes verbindlich an.

       

      Die Vergütung für die vom Kunden in Anspruch genom- menen Leistungen versteht sich zuzüglich etwaiger nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichti- gender Steuern (Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern).

       

    2. Währung

       

      Sämtliche Preisangaben im Nutzungsvertrag bzw. der jeweils aktuellen Preisliste verstehen sich ausschließ- lich in Euro.

       

    3. Zahlungsbedingungen

       

      Fabian Neufang wird ermächtigt, die Rechnung für vom Kunden in Anspruch genommene Leistungen (monatliche Nutzungsgebühr sowie Entgelt für kostenpflichtige Zusatzdienste) per SEPA- Lastschriftverfahren einzuziehen. Der Kunde hat für die erforderliche Deckung seines Bankkontos zu sorgen. Etwaige anfallende Rücklastgebühren aufgrund mangelnder Deckung seitens des Kundenkontos werden mit einer einmaligen Bear- beitungsgebühr i. H. v. 25,00 € berechnet. Die Form der Rechnungsstellung liegt im Ermessen von Fabian Neufang, insbesondere ist auch eine elektronische Rechnungsstellung zulässig.

    4. Verzug

       

      Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

       

    5. Aufrechnung

       

      Gegen Forderungen von Fabian Neufang kann der Kunde nur mit unwidersprochenen, rechtskräftig fest- gestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen.

       

  2. Kündigung

    1. Form der Kündigung

       

      Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

       

    2. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

       

      Für die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gelten die Bestimmungen von § 314 BGB. Als wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB gelten insbe- sondere folgende Ereignisse:

       

      • Der Kunde ist mit einer Zahlung über einen Zeit- raum von mehr als drei Monaten in Verzug.

      • Einer der Vertragspartner verletzt wiederholt wesentliche Vertragspflichte und beeinträchtigt durch diese Vertragsverletzung die Rechte und Pflichten des anderen Vertragspartners wesent- lich.

      • Einer der Vertragspartner verstößt im erhebli- chen Umfang gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

         

    3. Folgen der Kündigung

       

      Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Gebühren und Entgelte bei Kündi- gung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde kün- digt aufgrund eines wichtigen Grundes, der von Fabian zu vertreten ist. In folgenden Fällen ist der Anspruch des Kunden auf Rückzahlung auf jeden Fall ausgeschlossen:

       

      • Fabian Neufang kündigt den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund; oder

      • Fabian Neufang sperrt den Zugang des Kunden nach Ziffer VII.

       

    4. Reduktion des Leistungsumfangs

       

      Die Abbestellung/Deaktivierung einzelner Dienste in- nerhalb der mobile App bei einzelnen Kunden (in der Regel über die Konfiguration bei dem einzelnen Kunden) stellt eine bloße Reduktion des Leistungsumfangs, keine Teilkündigung dar.

       

  3. Sperrung von Zugängen

    1. Entscheidung über die Sperrung

       

      Fabian Neufang kann den Zugang des Kunden zur mobile App vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB, sonstige vertragliche Ver- einbarungen und/oder geltendes Recht verstößt oder verstoßen hat, oder wenn Fabian Neufang ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über die Sperrung wird Fabian Neufang die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen.

       

    2. Benachrichtigung des Kunden

       

      Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sper- rung sperrt Fabian Neufang die Zugangsberechtigung des Kunden und benachrichtigt diesen hierüber.

       

    3. Folgen der Sperrung

       

      Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert Fabian Neufang nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Kunden hierüber. Eine dauerhaft gesperrte Zugangs- berechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme an der mobile App dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut anmelden.

       

  4. Allgemeine Haftungsbeschränkung

    Fabian Neufang haftet gleich aus welchem Rechts- grund ausschließlich wie folgt:

     

    1. Unbegrenzte Haftung

       

      Fabian Neufang haftet unbegrenzt in folgenden Fällen:

       

      • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;

      • Verletzungen des Lebens oder Körpers unabhän- gig von der Form des Verschuldens;

      • Übernahme von Garantien;

      • Arglist.

       

    2. Haftungsbegrenzung bei leichter Fahrlässigkeit

       

      Sofern keiner der Fälle von Ziffer 1 vorliegt, Fabian Neufang jedoch eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist Fabian Neufang zum Ersatz des vertraglich vorhersehbaren Schadens verpflichtet. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertraut.

    3. Beschränkung weiterer Haftung

       

      Jede weitere, über die in den Ziffern 1 und 2 genannte, hinausgehende Haftung ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

       

    4. Produkthaftungsgesetz

       

      Die Haftung von Fabian Neufang nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

       

    5. Mitverschulden

     

    Sofern ein Schaden von beiden Vertragspartnern ver- ursacht wurde, ist das Mitverschulden des Kunden ent- sprechend seines Verschuldensanteils zu berücksichtigen.

     

  5. Geheimhaltung, Vertraulichkeit und Datenschutz

    1. Geheimhaltung

       

      Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne schriftliche Zustimmung an Dritte zu übermit- teln. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrau- liche Informationen nur zu dem im jeweiligen Nutzungsvertrag vorgesehenen Zweck zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vor- sichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu ver- hindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitar- beiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegensei- tig schriftlich darüber informieren, falls es zu miss- bräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt.

       

      Als vertrauliche Informationen gelten solche Informa- tionen nicht, die

       

      • dem anderen Vertragspartner bereits vor Über- mittlung unter diesem Vertrag und ohne beste- hende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren;

      • von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, über- mittelt werden;

      • anderweitig öffentlich bekannt sind;

      • unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt werden;

      • zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind; oder

      • aufgrund einer gerichtlichen Verfügung übermit- telt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner

       

      rechtzeitig informiert wird, um noch Rechts- schutzmaßnahmen einleiten zu können.

       

    2. Datenschutz

       

      Die Vertragspartner haben zur Wahrung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen und zur Durchfüh- rung der Datenverarbeitung unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen ergänzend zum Nutzungsvertrag eine Vereinbarung zur Auftrags- datenverarbeitung gemäß § 11 BDSG abgeschlossen.

       

  6. Änderungen der AGB

    Fabian Neufang behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirksamkeit auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses zu ändern, es sei denn, das ist für den Kunden nicht zumutbar. Fabian Neufang wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.

     

    Fabian Neufang behält sich darüber hinaus vor, AGB zu ändern,

     

    • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist;

    • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden;

    • soweit Fabian Neufang verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;

    • soweit Fabian Neufang damit einem gegen Fabian Neufang gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder

    • soweit Fabian Neufang zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.

     

    Fabian Neufang wird über solche Änderungen der AGB informieren.

     

  7. Anwendbares Recht

    Für diese AGB sowie für den jeweils hierunter geschlossenen Nutzungsvertrag gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Übereinkommens zum internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwen- dung.

  8. Schlichtungsvereinbarung und Gerichtsstand

    1. Schlichtungsvereinbarung

       

      Sofern zwischen den Vertragspartnern ein nicht lösba- rer Konflikt auftritt, sollen die Vertragspartner zur Vermeidung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens ein Schlichtungsverfahren nach der Schlichtungsordnung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (www.dgri.de) durchführen. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens setzt Einverständnis beider Vertragspartner im Zeitpunkt des nicht gelösten Konflikts voraus. Die Durchführung eines Schlichtungs- verfahrens ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung für ein ordentliches Gerichtsverfahren.

       

    2. Gerichtsstand

       

      Gerichtsstand ist Calw.

       

  9. Sonstige Bestimmungen

  1. Mitteilungen und Erklärungen

     

    Mitteilungen und Erklärungen an einen Vertrags- partner bedürfen der Schrift- oder Textform (E-Mail) und gelten als abgegeben, wenn diese auf dem Post- weg an die angegebene Anschrift des Vertragspartners sind oder wenn sie als E-Mail oder Fax erhalten werden oder wenn sie per Boten überbracht werden. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, mit schriftlicher Mit- teilung die Zustelladresse zu ändern.

     

  2. Übertragung/Abtretung

     

    Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus einem Nutzungsvertrag an Dritte zu übertragen (mit Ausnahme seiner verbundenen Unternehmen), es sei denn, Fabian Neufang stimmt dieser Übertragung zu. Die Zustimmung liegt im alleinigen Ermessen von Fabian Neufang. Eine Übertragung ohne Zustimmung ist unwirksam.

     

  3. Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen eines Nut- zungsvertrags oder dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall ver- pflichten sich die Vertragspartner, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in einem Nutzungsvertrag oder diesen AGB.